Leistungen

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Schulrecht

"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen."

… und natürlich auch verlässliche und transparente rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen. Das Schulrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts liegt in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Kulturhoheit in der Hand der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kulturhoheit als „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“ (vgl. BVerfGE 6, 309 (346, 347)) bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass in jedem Bundesland zum Teil stark divergierende rechtliche Rahmenbedingungen das Schulleben und den Schulalltag prägen. Gleichwohl tragen die Empfehlungen der durch Abkommen vom 20. Juni 1959 gegründeten Kultusministerkonferenz (KMK) dazu bei, ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit und Gemeinsamkeit im Bildungswesen zwischen den einzelnen Bundesländern zu sichern. Die KMK setzt sich aus den Kultusministern der Länder zusammen und dient als Instrument der Selbstkoordinierung und Abstimmung der Bundesländer untereinander im Hinblick auf gemeinsame Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich des Bildungswesen, die regelmäßig als politisch verbindliche Richtlinien für die Länder bei der Gestaltung und Umsetzung von rechtlichen Rahmenbedingungen des Bildungswesens beachtet und so mittelbar wirksam werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es neben dem 2005 in Kraft getretenen Schulgesetz, welches zu einer starken Vereinheitlichung und Zusammenführung der bis dahin geltenden Gesetze geführt hat, viele verschiedene Erlasse, Richtlinien und Verordnungen rund um die Schule. Regelungsgestand aller rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben sind die Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Akteure. Hierzu gehören neben Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitung auch die Schulträger und Schulaufsicht sowie die außerunterrichtlichen Partner, die vor allem im Bereich der Ganztagsschulen in den Schulbetrieb eingebunden sind.
Lange Zeit währte der politische und gesellschaftliche Streit um die Schulstruktur in NRW, der 2011 im Rahmen des sogenannten „Schulkonsens“ abschließend beigelegt werden konnte. Parteiübergreifend wurde unter anderem die Einführung der Sekundarschule als neue Form in der Sekundarstufe I sowie die Aufhebung der „Hauptschulgarantie“ in der Landesverfassung beschlossen. Hierfür wurde neben der Änderung der Landesverfassung auch ein weiteres Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet.

2013 feierte nunmehr auch die Offene Ganztagsschule (OGS) in NRW ihren zehnten Geburtstag. Dieses Bildungsangebot wurde in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut und erweitert. Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt die Bildungsförderung und Ermöglichung gleicher Bildungschancen für alle Kinder einen zentralen Eckpfeiler des Offenen Ganztags in NRW dar. Durch die Öffnung von Schule für die Zusammenarbeit mit außerunterrichtliche Partner der Jugendhilfe im Bereich des Offenen Ganztags werden für Kinder neue Lernumgebungen und Lernsituationen ermöglicht. Gleichzeitig können insbesondere soziale Kompetenzen gestärkt und Freundschaften im Rahmen freizeitpädagogischer Angebote gelebt werden. Neben den Grundlagen zur Offenen Ganztagsschule im Schulgesetz NRW werden wesentliche Aussagen zum Offenen Ganztag durch den Grundlagenerlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr.2) getroffen.

Das am 16. Oktober 2013 verabschiedete 9. Schulrechtsänderungsgesetz befasst sich mit der Umsetzung der Vorgaben des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ und ebnet den Weg für eine inklusive Schule durch die gesetzliche Verankerung des Rechts auf Teilnahme an einem schulischen Angebot des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinen  Schule auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Gleichwohl können die Eltern für ihre Kinder weiterhin auch eine Förderschule auswählen.
Der Schwerpunkt meines Kompetenzspektrums liegt auf der gutachterlichen und rechtsgestaltenden Tätigkeit hinsichtlich sämtlicher schulrechtlicher und insbesondere ganztagsrechtlicher Fragestellungen.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein dem ständigen Wandel unterliegendes Recht auf Grund verschiedener Einflüsse und Gestaltungen durch Politik, Gesellschaft und Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Neben dem klassischen Individualarbeitsrecht mit seinen verschiedenen Fragestellungen unter anderem zur Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Abmahnung, Urlaub, Arbeitszeitregelungen und vielem mehr und dem Kollektivarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie den Koalitionen regelt, wird unser Arbeitsleben auch durch die Vorgaben der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Diese europarechtlichen Einflüsse finden zum Beispiel ihren Niederschlag in gesetzlichen Regelungen zu Teilzeit und Befristung, Gleichbehandlung, Leiharbeit, europäischen Betriebsräten und vielem mehr. Diesen steten Wandel durch Fortbildungen nachzuvollziehen und in der praktischen Arbeit umfassend zu berücksichtigen sichert einen hohen Standard arbeitsrechtlicher Tätigkeit und Beratung.

Die rechtsgestaltende Tätigkeit wie etwa das individuelle Aufsetzen und Gestalten passgenauer Arbeitsverträge, die Auflösung, Beendigung sowie die konkrete Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen durch umfassende Beratung und Aufsetzen arbeitsrechtlicher Formulare, Schriftstücke sowie weiterer Schreiben gehört ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen zu meinen Kompetenzen .


Sozialrecht

Das Sozialrecht als Teil des Öffentlichen Rechts ist geprägt durch das Über-Unterordnungsverhältnis zwischen der Verwaltung als Leistungserbringer und Anspruchsverpflichtetem einerseits und dem Bürger als Leistungsempfänger und Anspruchsberechtigten andererseits. Es dient der Erfüllung des grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 1 GG . Das Recht der sozialen Sicherheit ist dabei in zwölf Bücher unterteilt, deren Regelungen von allgemeinen (Verfahrens-) Fragen hin zu besonderen Bereichen des Sozialrechts reichen. Hierbei zählen die insbesondere die Schnittstellen zwischen dem Recht der sozialen Sicherheit und den Regelungen des Schulrechts sowie den Vorgaben und Rahmenbedingungen des Ganztags in NRW zu meinen Kompetenzschwerpunkten. Zentrale Einfallstore für den Bereich Schule und Ganztag ergeben sich aus dem Sozialrecht unter anderem aus dem SGB VIII (Jugendhilferecht), dem SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) sowie dem SGB XII (Sozialhilferecht). All diese Bereiche beeinflussen den Schulalltag und die am Schul- und Ganztagsleben beteiligten Akteure in vielfältiger Weise. Die Regelungen zur Eingliederungshilfe im SGB VIII und SGB XII stehen besonders im Zusammenhang mit aktuellen Themen wie etwa  der Integrationshilfe in Form von Schulbegleitung im Ganztag, Zuständigkeiten der Ämter und Verfahrensfragen sowie die Änderungen durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW auf dem Weg zur inklusiven (Ganztags-)Schule. Auch hier liegt mein Leistungsschwerpunkt auf den gutachterlichen und rechtsgestaltenden Tätigkeiten begleitet von einer entsprechenden umfassenden rechtlichen Beratung.